
Bröckelmann Baugeschäft
Drosselstrasse 6
33449 Langenberg
fon: 0160 9750 2987
Steuernummer: ………. Wird nachgereicht
Unternehmensform: …. Einzelunternehmen
Handwerkskammer: …. Zugehörige Kammer Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen und uns, der Firma Bröckelmann Baugeschäft, Inhaber Thomas Bröckelmann, Drosselstraße 9, 33449 Langenberg ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns abgeändert werden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Angebote von uns sind freibleibend und unverbindlich.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zu Angebot und Annahme gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches.
§ 3 Preise, Aufrechnung, Abschlagzahlungen
- Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn eine Abrechnung erfolgt bei Vorlage der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 13b UstG. Soweit bei der Beauftragung nicht anders geregelt, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand auf der Grundlage der angebotenen Einheitspreise.
- Zulagen, wie z.B. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, werden gesondert vergütet. Fahrzeiten gelten als vergütungspflichtige Arbeitszeiten.
- Der Besteller kann nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen zur Aufrechnung stellen. Darüber hinaus ist der Besteller berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages geltend zu machen, sofern und soweit wir eine Pflichtverletzung gemäß § 275 BGB zu vertreten haben.
- Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweiligen Fertigungsstand anzufordern.
- Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
- Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadenersatz zu verlangen. Handelt es sich um ein Vertragsverhältnis, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
§ 4 Nachträge
4.1 Nachträgliche Änderungen sind gesondert zu beauftragen und abzunehmen. Entstehende Mehrkosten werden entsprechend der Nachtragsauftragserteilung gesondert berechnet.
- Derartige Nachträge verlängern in angemessener Weise etwaig vereinbarte Fristen.
§ 5 Ausführungszeiten
5.1 Ausführungszeiten oder Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet haben.
5.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und infolge unvorhersehbarer Umstände, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, betriebliche Schwierigkeiten, Streik, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei uns oder unseren Unterlieferanten eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall verlängern sich die Fristen angemessen.
5.3 Führen vom Auftraggeber zu vertretende Behinderungen zu Stillstands- oder Wartezeiten, sind wir berechtigt, diese Zeiten als Arbeitszeit abzurechnen, soweit eine anderweitige, zumutbare Verwendung des Personals im Rahmen der Schadensminderungspflicht nicht möglich ist.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Die von uns gelieferten Baustoffe, Bauteile und sonstigen Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag in unserem Eigentum.
6.2 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Auftraggeber erfolgt stets für uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
6.3 Soweit Vorbehaltsware wesentlichen Bestandteil eines Grundstücks oder Bauwerks wird (§§ 946 ff. BGB), tritt der Auftraggeber bereits jetzt die ihm zustehenden Forderungen aus einer Veräußerung des Grundstücks oder Bauwerks in Höhe des Wertes der eingebauten Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
6.4 Bei Pfändungen durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Auftraggeber auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich hierzu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
§ 7 Haftung
7.1 Die Haftung für zu vertretende Pflichtverletzungen ist auf den Auftragswert, d.h. auf die zu zahlende Vergütung begrenzt.
7.2 Für infolge des im Rahmen des Auftrags erfolgten Einbringung und Ausbringung von größeren Materialien und Einbau- bzw. Ausbaugegenständen entstehenden Schäden an Oberflächen (Wände, Böden, Decken, Türrahmen und Türblätter etc.) innerhalb des Gebäudes, in welchem die Leistung erbracht wird, haften wir gegenüber dem Auftraggeber nicht, wenn wir die erforderlichen und zumutbaren Schutzmaßnahmen beim Transport ergriffen hat.
7.3 Die Haftung für mittelbare Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Verlust von Fördermitteln, Verlust von Geschäfts- oder Umsatzerlösen, das Nichtzustandekommen von Verträgen und Vereinbarungen oder Verlust von erwarteten Einsparungen wird ausgeschlossen.
7.4 Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten jedoch nicht für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Sie gelten ferner nicht, soweit der Schaden auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen, Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Garantie beruht. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind auch sog. Kardinalpflichten umfasst. Dies sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertrauen darf.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
8.1 Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht.
8.2 Sofern es sich beim Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen den Parteien 33449, Langenberg.
8.3 Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die rechtswirksam dem Sinne der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich am ehesten Entsprechen. Dasselbe gilt für etwaige Lücken.
Stand: 01/03/2026
